US Patent 5,698,812 Thermite destructive device

Die Anleitung für Terroranschläge auf stählerne Bauwerke wurde angeblich sorgfältig geprüft. Sie soll der Nationalen Sicherheit der USA nicht abträglich sein.

US Patent 5,698,812 beschreibt, wie man mit 340 Gramm Thermit ein Loch in eine Stahlplatte von 2,5 cm Dicke brennt. Sie erklärt, in welchem Verhältnis Aluminimum und Eisenoxid zu mischen sind, und welche Zusätze für die Zündung benötigt werden. Die Einleitung preist den Anwendungsbereich der Thermit-Handgranate mit den Worten an: „for unconventional warfare activities requiring the destruction of machinery and metallic structures“ – also für Terroranschläge und Guerillakampf.

Möglicherweise war den Prüfern klar, dass eine Anleitung für Terroranschläge weltweit die Sicherheit bedrohen kann, aber sie assoziierten als mögliche Ziele nur bekannte Stahlkonstruktionen ausserhalb der USA wie den Eiffelturm in Paris oder die Kölner Rheinbrücken. Jedenfalls hat mir das US-amerikanische Patent- und Markenamt USPTO versichert, dass nach sorgfältiger Prüfung entschieden wurde, dass US Patent 5,698,812 veröffentlicht werden durfte, es also nicht als Geheimpatent zu behandeln war. (Originalschreiben vom USPTO)

Strategische Überlegungen

Wie bei jeder Erfindung lohnte sich für die US Army die strategische Frage, ob die Monopolwirkungen eines erteilten Patents so nützlich sind, dass sie die Preisgabe ihres Wissensvorsprungs rechtfertigen. Wie bei jeder Erfindung kann an die Stelle strategischer Überlegungen natürlich auch ritualisierter Stumpfsinn getreten sein. Dann hat man halt Patente angemeldet, weil man das schon immer gemacht hat. Oder weil die Aktionäre / Gesellschafter / Banken / Wähler / Parlamentarier das so wollten. Oder weil noch Geld im Patenttopf war und der Patenttopf im Folgejahr nicht zusammengestrichen werden sollte.

Monopolwirkung des Waffenpatents US 5,698,812

Dieses Patent auf Waffentechnologie gab der US Army in den USA ein Monopol auf Herstellung, Vermarktung und Verwendung der Thermit-Handgranate. Mit den Worten des deutschen §9 PatG: „Jedem Dritten ⌈war⌋ es verboten, ohne ⌈Zustimmung der US Army eine entsprechende Thermit-Handgranate⌋ herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen“ (Die Unterschiede im Patentrecht sind weltweit so gering, dass man so tun kann, als ob das deutsche Patentgesetz überall wirken würde. Wer es genau wissen will, beliest sich in 35 U.S.Code §271: „Infringement of patent. (a) Except as otherwise provided in this title, whoever without authority makes, uses, offers to sell, or sells any patented invention, within the United States, or imports into the United States any patented invention during the term of the patent therefor, infringes the patent.“ Wer es sehr genau wissen will, findet auf den Seiten des USPTO eine nützliche Linksammlung mit dem Link auf die hundertseitige PDF-Datei Consolidated Patent Laws und lädt sich diese als Nachschlagewerk runter)

Preis der Patentanmeldung

Die US Army zahlte für die Patentanmeldung mit der Preisgabe ihres Wissensvorsprungs. Sie zahlte also folgenden hohen Preis:

Al-Quaida (und jede andere Organisation, die sich für Anleitungen für Terroranschläge interessiert) kann und darf die Bauanleitung seit 1997 lesen. Sie kann und darf seit 1997 damit experimentieren und Nutzungsmöglichkeiten für eigene Zwecke ermitteln (sowohl Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Schutzbereiches wie auch dessen Umgehung).

Dieser Preis war fällig selbst für den Fall, dass es nie zu einer Patenterteilung gekommen wäre. Und dieser Preis ist auch heute noch fällig, lange nachdem das Patent im Februar 2006 wegen Nichtzahlung der Gebühren auslief.

Begrenzte Nützlichkeit der Monopolwirkungen

  • Al-Quaida hätte in der Marienstrasse in Harburg einen Nachbau produzieren dürfen aber nicht in den USA:
  • Al-Quaida hätte einen in Harburg produzierten Nachbau nicht in die USA einführen dürfen.
  • Al-Quaida hätte aus Patentsicht den Eiffelturm mit  einem Nachbau der Thermit-Handgranate zerstören dürfen aber nicht das World Trade Center.
  • Falls Al-Qaida für die Verbrechen des 11.09.2001 Waffenpatent US5698812 nutzte, dann ist Al-Qaida u.U. Patentverletzer. Doch der erteilte Schutzbereich beschränkt sich auf Konstruktionsdetails des Gehäuses. Wenn Al-Qaida am 11.09.2001 Kenntnisse aus Waffenpatent US5698812 nutzte, dann vermutlich in Abwandlungen, die nicht patentverletzend waren.
  • Die US Army hatte eher geringe Erfolgsaussichten, von Al-Qaida Schadensersatz auf Grund einer Patentverletzung zu fordern. (Solche Forderungen sind meiner Kenntnis nach bisher nicht erhoben worden. Vermutlich wären sie mittlerweile verjährt.)

Bewertung von Waffenpatent US5698812

US5698812 stellt das beste Argument gegen Waffenpatente dar, das mir bisher untergekommen ist. Deshalb stelle ich diese Schrift als abschreckendes Beispiel auf meinem Blog heraus. Es ist absurd, dass diese Anleitung für Terroranschläge von Staats wegen verbreitet wird. Es ist absurd, dass ein staatliches Organ, die US Army, ihren Wissensvorsprung eintauschte für hypothetische, niemals durchsetzbare Rechtsansprüche gegen terroristische Organisationen wie Al-Qaida.

Doch wenn Waffenpatente eine Rolle bei den Verbrechen des 11. September 2001 gespielt haben, so war US5698812 vermutlich nicht in der Hauptrolle.

Denn US Patent 5,698,812 liefert Mittel, um Löcher zu bohren in Stahlplatten von 2,5 cm Dicke. Das ist perfekt geeignet, um beispielsweise Panzer anzugreifen. Mit einer Thermit-Handgranate kann deren Tank zur Explosion gebracht werden. US Patent 5,698,812 empfiehlt den Terroristen und Guerillakämpfern dieser Welt wörtlich: „Storage tanks or drums can be cut through, causing the contents to flow out. If the liquid is flammable a fire and deflagration will result.“ Dies entspricht jedoch nicht der Aufgabenstellung, die jeweils knapp 300 Stahlsäulen der Türme des World Trade Centers zu zerschneiden. Ich vermute, ein oder zwei der beschriebenen Thermit-Handgranaten pro Säule würden zwar tatsächlich ausgereicht haben, um die Säulen zu erhitzen und aufzuweichen und dadurch den Kollaps auszulösen. Diese Hypothese sollte das NIST bei Gelegenheit abklären. Aber Al-Qaida waren und sind in den Patentdatenbanken weit besser passende Anleitungen zugänglich.

Nur habe ich kein anderes Patentdokument gefunden, das eine vergleichbar schreckliche Waffe mit der gleichen Naivität für den Einsatz bei Terroranschlägen anpreist.

Links

  • US5698812 bei google – patents: Google liefert eine komfortable und übersichtliche Darstellung. Diese Darstellung stand natürlich Al-Qaida bei der Planung der Verbrechen des 11. September 2001 noch nicht zur Verfügung
  • US5698812 auf den Seiten der USPTO: Diese Quelle stand Al-Qaida bei der Planung der Verbrechen des 11. September 2001 zweifelsfrei zur Verfügung. Auch wenn sich die Art der Darstellung in den letzten 20 Jahren verändert haben mag.
  • US5698812 auf den Seiten des EPA: Beim europäischen Patentamts bekommt man bequem Inhalte aus verschiedenen Teilen der Welt. Wann die Datenübernahme der US5698812 zum europäischen Amt erfolgte, ist noch in Klärung. In dieser Datenbank standen Al-Qaida bei der Planung der Verbrechen des 11. September 2001 u.U. keine US-amerikanischen Inhalte zur Verfügung.
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