Patente auf Schallwaffen

Viele Dutzend Bauanleitungen für Schallwaffen sind in der Patentklasse F41H13/0081 einsortiert und frei zugänglich.

Die Kuba-Affäre, bei der Angriffe mit Schallwaffen auf Angehörige der US-Botschaft vermutet werden ist gar nicht so rätselhaft, wenn man sich den öffentlich zugänglichen Stand der Waffentechnik anschaut. US-amerikanische Rüstungsfirmen sind bei Schallwaffen ganz vorne dabei. So wurde Patent US5973999 auf eine Acoustic cannon vor genau 20 Jahren angemeldet, ist mittlerweile abgelaufen und steht deshalb jedem frei zum Nachbau zur Verfügung.

Aber auch ausserhalb der USA wird munter an Schallwaffen gearbeitet. Das Patent DE102010048545B4 der EADS zum Beispiel liefert eine Bauanleitung für Schallwaffen, die in einem Schwarm von Dronen über den Köpfen ihrer Opfer fliegen soll. Der Anmeldetext könnte einer orwellschen Dystopie entstammen, in der Menschenansammlungen grundsätzlich verboten sind. So lautet die Erklärung zu Figur 2: „Eine nicht genehmigte Menschenansammlung (Personengruppe 100) ist aufzulösen und stellt folglich ein Zielgebiet für zwei als erfindungsgemäße akustische Waffen ausgebildete Flugkörper 1, 1′ dar. …“ Bemerkenswert: die Einleitung der Patentschrift zitiert den Artikel Sound-Laser auf heise.de, der sich bereits 2005 mit Schallwaffen befasste.

Das Rätsel der Kuba-Affäre mag sich dagegen beim Blick auf das französische Patent FR2777076A1 Non lethal sound production weapon klären. Denn darin ist erklärt, wie Infraschall genutzt werden kann, um den menschlichen Körper in Eigenschwingungen zu versetzen. Demnach ist unhörbar tiefer Schall von 5 Hertz als Waffe geeignet, weil er die Wirbelsäule in Eigenschwingungen versetzt. Schall von 20 Hertz dagegen versetze den Brustkorb in Eigenschwingungen.

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