Beaufsichtigen Sie VW, Herr Weil!

Sie huldigen dem Götzen der Terrorismus-Bekämpfung und verschwenden Energie auf hypothetische Verbrechen anstatt sich mit real verübten Verbrechen zu befassen.

Auch wenn manche Mitbürger mit der Sorge an Sie herantreten, nichtstaatlichem Terror zum Opfer zu fallen, sollten Sie ob dieses eher theoretischen Risikos reale Verbrechen nicht aus den Augen verlieren. Also Verbrechen wie CumEx oder die unter dem Schlagwort Grand Theft Europe bekannt gewordenen Betrugsfälle, die nachweislich passiert sind und immer noch passieren und unserer Gesellschaft gewaltige Schäden zufügen.

Sie persönlich sollten sich als Aufsichtsrat von Volkswagen besonders um die Aufarbeitung der von der Deutschen Automobilindustrie verübten Abgas-Verbrechen kümmern. Der Begriff „Verbrechen“ soll die gängigen Beschönigungen vermeiden, die im Gegensatz stehen zur englischen Bezeichnung Germany’s car emissions fraud scandal.

Statt ihre Energie auf diese realen Verbrechen zu bündeln fällt die niedersächsische Regierung jedoch dadurch auf, dass sie nach der Pfeiffe gefährlicher Populisten tanzend das absurde Theaterstück „Supergrundrecht Sicherheit“ nach Niedersachsen holen will.

Als Reaktion auf die theoretischen Risiken nichtstaatlichen Terrors reagiert die niedersächsische Regierung, der Sie als Ministerpräsident vorstehen, mit gefährlichem Aktionismus. Und höhlt damit gerade die Grundrechte aus, die aus gutem Grund im Grundgesetz verankert sind zum Schutz vor Staatsterror, der im Gegensatz zu nichtstaatlichem Terror ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt.

Polizeigesetz NPOG

Es ist der 8. Mai, die Welt feiert den Tag der Befreiung vom Terrorregime des Nationalsozialismus. Und die niedersächsische Regierung hat nichts besseres zu tun, als ein neues „Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“ zu entwerfen, und liefert am 8. Mai 2018 mit Drucksache 18/850 einen Gesetzentwurf, der ganz im Zeichen des Terrors steht. An 85 Stellen steht in diesem Dokument das Wort „Terror“ bzw. der Wortbestandteil „terror…“. Dies verdeutlicht folgender Ausschnitt aus der Seite 48 des Gesetzesentwurfs:Screenshot der Seite 48 des Gesetzesentwurf, „terror“ rot markiert.

Ein Jahr später feiert die Welt erneut die Befreiung vom Nazi-Terror, und der Ausschuß für Inneres & Sport legt am 8. Mai 2019 mit Drucksache 18/3679 eine Überarbeitung vor, die nur geringfügige Entschärfungen enthält. Sie scheint jedenfalls nicht auf die schlechten Erfahrungen einzugehen, die mit einem starken Staat gemacht wurden, der Bürger präventiv wegsperrte oder präventiv tötete, weil er sie für eine Gefahr für innere oder äußere Sicherheit hielt.

Keine der beiden genannten Drucksachen scheint auf Gefahren staatlichen Terrors einzugehen. Obwohl staatlicher Terror seit der Reichsgründung 1871 in Deutschland nachweislich tausendfach mehr Elend, Leid und Tote bewirkt hat als nichtstaatlicher Terror. Und damit meine ich nicht nur gegen Nichtdeutsche wie die Herero und Nama gerichteten staatlichen Terror, sondern auch gegen die eigenen Bürger gerichteten.

Angenommen die Zahl der Opfer des Staatsterrors im Dritten Reich übersteigt den von Ihnen beherrschten Zahlenraum, und Sie sind intellektuell nicht in der Lage auf Grund der Geschichte des Dritten Reichs nachzuvollziehen, dass Staatsterror eine grössere Gefahr darstellt als nichtstaatlicher Terror. Angenommen Sie beherrschen zumindest den Zahlenraum bis zweihundert. Dann sollten Sie in der Lage sein, die Zahl von 140 Mauertoten (die nur einen kleinen Teil aller Opfer des Staatsterrors an der Innerdeutschen Grenze erfasst) in Beziehung zu setzen zu den 33 Morden der RAF. Wenn nicht, dann lassen Sie es sich von einem Ingenieur erklären, der gut ist im Rechnen: 140 ist eine weit größere Zahl als 33. Selbst diese winzige Teilmenge deutschen Staatsterrors ist in ihrer Bedeutung also weit größer als die Verbrechen der Rote Armee Fraktion, also der bedeutendsten und bekanntesten und schlimmsten nichtstaatlichen Terrororganisation, die Deutschland jemals hervorgebracht hat.

Versäumnisse in Bezug auf VW

Am 14. Mai 2019 findet in Berlin die ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen AG statt. Und das Land Niedersachsen hat im Vorfeld bereits sein Recht verfallen lassen, Ergänzungsanträge zur Tagesordnung zu stellen. Als Großaktionär mit 20% Stimmrecht hätte Niedersachsen gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz Ergänzungsanträge stellen können, um Volkswagen vor der größten Bedrohung zu schützen, der VW ausgesetzt ist: Volkswagen selbst – insbesondere die autoritären Strukturen des Konzerns und die mutmasslichen Verbrecher an den Spitzen dieser Strukturen. Doch Niedersachsen verzichtete hierauf. In Vasallentreue scheint Niedersachsen noch immer zu glauben, VW sei durch Schweigen gedient. Und wie das Bundesministerium für Verkehr unter Alexander Dobrindt 2015 meinte, VW den Verdacht ausreden zu müssen, Volkswagens Manipulationen bei den Verbrauchsangaben seien rechtswidrig (Martin Tillack berichtete den skandalösen Vorgang 2016 im Stern), so scheint die Regierung Niedersachsens auch heute noch zu glauben, VW müsse vor dem Gesetz und der Durchsetzung des Gesetzes geschützt werden.

Niedersachsen hätte besser beantragt, dass VW endlich ernst macht mit den eigenen Umweltzielen. Doch sind Ihnen als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und Aufsichtsrat von VW diese Umweltziele überhaupt bekannt, Herr Weil?

Fakten zu VW Umweltzielen

Herr Weil, Versammlungsleiter Pötsch zeigt genauso wenig Interesse an Volkswagens Umweltzielen, wie Sie Interesse daran zeigen. Sie werden deshalb miterleben, wie der Versammlungsleiter meinen geplanten Redebeitrag zum Thema VW-Umweltziele spät aufruft und mir wenig Redezeit zugesteht. Er macht das nicht, weil er oder Sie die VW Umweltziele langweilig finden und die reale CO2-Bilanz der VW Produkte, den Klimawandel und FridaysForFuture.

Er macht dies vielmehr weil er sich sorgt, der Rest der Welt könnte diese Themen für relevant halten und schockiert reagieren auf Volkswagens nachlässigen Umgang mit den eigenen Umweltzielen.

Fakten zu VW Hauptversammlungen

  • Der Versammlungsleiter ist geübt darin, die Hauptversammlung zu manipulieren so dass missliebige Themen erst zu später Stunde und nur kurz angesprochen werden. Humoristische, besonders wütende und erwartbar abwegige Beiträge kommen dagegen früher an die Reihe und erhalten bis zu 10 Minuten Redezeit. (Quelle)
  • Der Versammlungsleiter missbraucht das in §126 AktG definierte Recht auf Stellungnahme zu Gegenanträgen, um Geringschätzung gegenüber deren Autoren auszudrücken. (Quelle)
  • Er verfügt über eine gewaltige Trickkiste, um die Mitbestimmungsrechte der Kleinaktionäre im Realbetrieb abzuschalten. Dass ihn weder Meinung noch Stimmen der Kleinaktionäre interessieren, hat er bei der Hauptversammlung 2016 nachdrücklich bewiesen. Dem Anschein nach wurde damals die Überweisungen der Gewinne bereits vor der Hauptversammlung veranlasst, oder während die Diskussion der Gewinnausschüttung noch lief. (Quelle)
  • Die notariellen Protokolle der VW Hauptversammlungen sind ein schlechter Witz, wie dieser Auszug von 2018 zeigt:  (ganze Protokollseite)

Rolle Dr. Bernd Athusmanns

Ihr Kollege im Aufsichtsrat von VW, Dr. Bernd Athusmann, trägt die gleiche Verantwortung wie Sie. Ihm gilt dieser Aufruf in gleicher Weise wie Ihnen. In Ihrer Rolle als niedersächsischer Ministerpräsident sehe ich Sie in der Rolle des Anführers, als Hauptverantwortlichen in der niedersächsischen Regierung. Bitte weisen Sie Dr. Bernd Athusmann auf die VW-Umweltziele hin.

Appell

Beaufsichtigen Sie bitte den Vorstand von Volkswagen endlich!

Ringen Sie sich endlich zu einem gesunden Misstrauen gegenüber dem Vorstand von Volkswagen durch!

Unterstützen Sie meinen Antrag zu TOP 3: Die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 ist dem Vorstand zu verweigern!

Bis die bei den Abgasverbrechen Mitverantwortlichen von Gefängnisaufsehern beaufsichtigt werden, sind Sie in der Pflicht, diese zu beaufsichtigen! Nehmen Sie diese Pflicht nicht auf die leichte Schulter!

Die Liste Ihrer bisherigen Versäumnisse ist schon lang genug:
Ihnen ist nicht aus eigener Anschauung aufgefallen, dass die Einrichtungen zur Abgasreinigung bei VW im Realbetrieb ausgeschaltet wurden. Ebensowenig ist Ihnen aufgefallen, dass die Einrichtungen zur Mitbestimmung der Kleinaktionäre bei VW im Realbetrieb ausgeschaltet werden. Und Ihnen ist anscheinend auch entgangen, dass in VW Umweltberichten überwiegend Marketing-Geschwätz steht an Stelle von Zahlen, Daten und Fakten, die den Grad der Erreichung der Umweltziele beschreiben würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Felix Lübeck

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