Kampf um die Gleichberechtigung

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Das wurde 1949 in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch schon 1956 wurde die Idee der Gleichberechtigung gekippt.

Den Kampf für die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz hat Cornelia Filter hier in der emma anschaulich beschrieben als einen Kampf, der maßgeblich von Elisabeth Selbert geführt wurde. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt dagegen den insgesamt vier Müttern des Grundgesetzes hier gleiche Anteile zu.

Der unter Adenauer 1956 gegen die Gleichberechtigung geführte Kampf wurde laut Spiegel von der CDU-Politikerin Elisabeth Schwarzhaupt wie folgt begründet: „Es kam dem Rechtsausschuß darauf an, daß mit programmatischem Nachdruck im Grundgesetz ausgesprochen wird, daß unsere Auffassung von der Natur und der Bestimmung der Frau einen Dienst mit der Waffe verbietet.“

Mit anderen Worten hielt Elisabeth Schwarzhaupt die Gleichberechtigung für falsch. Ihre Auffassung von der Natur und der Bestimmung der Frau ging dahin, dass die Frau dem Manne nicht gleichberechtigt sein sollte. Insbesondere sollte die Frau nicht berechtigt sein, Dienst mit der Waffe zu leisten. Daraus ergibt sich natürlich auch, dass Frauen nicht berechtigt sein und nicht befähigt werden sollten, Männer im Krieg mit Waffen zu töten.

Dabei möchte ich das Wirken von Elisabeth Schwarzhaupt natürlich nicht auf diese eine Episode von 1956 reduzieren. Sie hat sicherlich auch positive Beiträge geleistet. Von solchen berichtet Harald Ille zumindest in seiner Hausarbeit mit dem Titel „Elisabeth Schwarzhaupt als Bundesgesundheitsministerin (1961-1966).“ Ille schreibt über Elisabeth Schwarzhaupt: „Gerade in der Familienpolitik fuhr sie als Bundestagsabgeordnete einen beachtlich progressiven Kurs innerhalb der Nachkriegs-CDU, stärkte die Gleichstellung von Mann und Frau“

Ich halte es für offensichtlich, dass das Wehrpflichtgesetz (WPflG) von 1956 und der 1968 ins Grundgesetz reigeschusterte Art. 12a den Grundsätzen der Art. 1 und 3 GG widerspricht, indem er eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen vorsieht, die nicht auf einem sachlichen Grund beruht.

Ob den Frauen der Zugang zu den Waffen oder den Wahlzetteln verweigert wurde – der Abwehrkampf gegen die Frauenrechte ist im Grunde ein einziger Kampf. Ein Kampf, der schon tobte, als die Jakobiner in der französischen Revolution Olympe de Gouges, Vorstreiterin der Frauenrechte, hinrichteten. Und dieser Kampf wird nicht zu Ende sein, wenn der Artikel 12a des Grundgesetzes auf dem Abfallhaufen der Geschichte landen wird.

Gute Gesetze (wie Art. 1 & 3 des Grundgesetzes) nützen offensichtlich nichts, wenn die Machthabenden sich einig sind diese zu ignorieren. Weil sie zum Beispiel davon überzeugt sind, dass ein Genozid eine super Idee ist. Oder weil sie davon überzeugt sind, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau keine gute Idee ist, und mit „der Natur und der Bestimmung der Frau“ nicht vereinbar ist.

Daran erinnert der Pass meines Großvaters. Obwohl 1952 Gleichberechtigung herrschen sollte, dokumentierte dieser Pass das Recht des Ehemannes, sich im Ausland frei zu bewegen, und die Pflicht der Ehefrau, ihrem Ehemann zu folgen.

reisepass

Links

  • 2001 hat das Amtsgericht Düsseldorf dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt ob das WPflG gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verstoße, weil Männer und Frauen im Hinblick auf die Wehrpflicht ungleich behandelt würden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 27.03.2002  die Vorlage für unzulässig erklärt und deshalb nicht beantwortet.
  • Alexander Dory ist bis vors Europäische Gericht gezogen, um für seine Gleichberechtigung zu kämpfen. Vergeblich – das Urteil lautete: „Das Gemeinschaftsrecht steht der Wehrpflicht nur für Männer nicht entgegen.“ (Pressemitteilung zum EuGH Urteil vom 11.03.2003, Az.: C-186/01)
  • Die Bundeszentrale für politische Bildung rechtfertigt übrigens heute noch die Wehrpflicht, ohne „Gleichberechtigung“ oder „Frauen“ überhaupt zu erwähnen: Die Wehrpflicht. Eine historische Betrachtung
  • Im Beitrag Fatale Fantasie, ging ich bereits ausführlicher auf den Reisepass meines Großvaters ein.
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