Napalm zu Weihnachten

Ich möchte hiermit den Erfindern von zwei „Kombinierten Blend-Brand-Mitteln“ ganz herzlich für ihr besonderes Weihnachtsgeschenk an mich und den Rest der Welt danken. Die von Ihnen erfundenen Verbesserungen für Napalm-Granaten wurden am 24.12.1992 veröffentlicht. Dieses Patent auf Waffentechnologie beinhaltet eine Bauanleitung. Jedes Patent beinhaltet eine Bauanleitung. Waffenpatente bilden da keine Ausnahme. Diese Bauanleitung ist für jedermann, ob Kind, Bastler, Koch oder Gewalttäter frei zugänglich. Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil und holen Sie dieses Geschenk an die Menschheit persönlich auf den Seiten des europäischen Patentamtes ab. Der Link führt direkt zum „Kochrezept“. Aber das Problem ist kein europäisches. Auch das deutsche Patentamt liefert diese Anleitung. Dort sind Links auf Suchergebnisse jedoch weniger stabil. Sie müssen ggf. die Nummer „DD000000301405A7“ unter „Veröffentlichungsnummer“ in die Suchmaske eingeben.

Wenn man in den internationalen Patentdatenbanken nach dem Stichwort „Napalm“ recherchiert, dann fällt auf:

  • dieser wunderbare Stoff muss von großer wirtschaftlicher Bedeutung sein, sonst würde es dazu nicht so viele Patentanmeldungen geben.
  • Die Anmelder kommen überwiegend aus Staaten mit eher geringen Rohstoffvorkommen wie z.B. Europa und den USA, obwohl es sich letztlich ja nur um zusammengerührte Rohstoffe handelt.
  • Viele Anleitungen zum Bombenbauen im Internet sind dubios. Die Patentdatenbanken liefern dagegen überdurchschnittlich zuverlässige Anleitungen zum Bombenbauen!
  • Solange das gewerbsmäßige Morden (d.h. der Krieg) nicht wirkungsvoll geächtet ist, solange die Herstellung von Kriegswaffen als legales Gewerbe gilt, so lange werden auch Napalm-Granaten patentfähig sein.
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