Postbank spendiert Ferientag

Für Mittwoch, den 10.05.2017, stand mir ein anstrengender Arbeitstag bevor. Ein Besuch der VW-Hauptversammlung, bei der ich als Kleinaktionär mein Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen wollte, obwohl mir der Versammlungsleiter dies im Vorjahr so unangenehm wie möglich gemacht hatte.

Doch dann verschaffte mir die Postbank unverhofft einen freien Tag. Denn bei meiner Bestellung einer Eintrittskarte für die VW-Hauptversammlung über die Postbank war einiges schief gegangen. Und so konnte ich mich am Tag der Hauptversammlung erholen, anstatt mich den skrupellosen und die Grenzen der Legalität auslotenden Manipulationen durch den Versammlungsleiter Pötsch auszusetzen.

Ich konnte frei meinen menschlichen Bedürfnissen nachgehen, während Pötsch den Kleinaktionären genau hierzu keine Möglichkeit gibt, sofern diese auf ihr Recht zur Mitbestimmung beharren und Wortbeiträge anmelden. Offenbar gibt es kein Gesetz, das Pötsch dazu zwingen würde, die Abfolge der Redner transparent anzukündigen. Stattdessen ruft er Redner mit wenigen Minuten oder auch nur wenigen Sekunden Vorlauf auf.

Wer möchte schon auf sein Rederecht verzichten, weil er menschliche Bedürfnisse hat?

Aber Unmenschen, die für den Profit billigend den Tod von Tausenden von Menschen in Kauf nehmen (Laut Manager-Magazin kosteten Diesel-Tricks 38.000 Menschenleben – pro Jahr!) brauche ich nicht zu erklären, dass das Unterdrücken menschlicher Bedürfnisse nicht gesund ist.

Natürlich hätte es mich interessiert, ob Pötsch wieder Stifte mit der falschen Farbe an die Kleinaktionäre zum Ausfüllen ihrer Stimmkarten verteilen würde, was bereits 2016 die korrekte Zählung der Stimmen fraglich erscheinen ließ (Mein Beitrag: Poetsch ist ehrlich und Schwarz ist Blau).

So blieb ich der VW-Verbrauchermesse mit zwar kostenlosem, aber doch sehr langweiligen Buffet fern. Ein halbes Dutzend Häppchenstationen mit jeweils exakt übereinstimmenden Programm. Ohne jede Abwechselung.

Welch offensichtlicher Kostenspartrick: Je langweiliger das Angebot, desto weniger wird gegessen. Bei den Häppchen habe ich sicherlich nichts verpasst.

Um die Kleinaktionäre getreu dem Motto von VW („Menschen bewegen“) aus der Halle mit dem Podium in die Halle mit den langweiligen Häppchen zu bewegen, würde Pötsch wieder ordentlich tricksen. Hauptsache, die Kleinaktionäre befassen sich mit den ausgestellten Produkten und nicht mit ihren Rechten als Aktionär. (Mein Beitrag zu den Tricksereien von 2016: Pötsch missachtet Aktionärsrechte)

Und was hat die Postbank mir derartigen Manipulationen zu tun? Sicherlich nichts! Der Service der Postbank ist halt bescheiden. Da fallen der Kunde oder dessen Extrawünsche mitunter hinten runter.

Gegen die Unzulänglichkeiten der Postbank helfen die Regelungen des §123 AktG nur bedingt. Denn dieser Paragraph verpflichtet die AG dazu, mit vernünftigem Vorlauf die geplante Hauptversammlung anzukündigen. Es ist dort nicht vorgesehen, dass die depotführende Bank unfähig sein könnte, diese Information zeitnah an ihre Kunden weiterzugeben. Vermutlich ist es also legal, dass sich die Postbank fast 3 Wochen Zeit nimmt, um den Kunden über den Termin der Hauptversammlung zu informieren.

Folgende Tabelle soll die Fristen verdeutlichen:

GesetzlichVWPostbank
Ankündigungmin. 30 Tage vor Anmeldeschluß31.03.2017 (Laut bundesanzeiger)18.04.2017
Anmeldeschlußmax. 6 Tage vor HV04.05.201728.04.2017
Hauptversammlung10.05.2017

Die Postbank spart nicht an Werbe-e-mails in eigener Sache. Aber ein zeitnaher Hinweis, dass VW am 31.03.2017 für den 10.05.2017 eine HV angekündigt hat? Fehlanzeige. 

Unklar ist, warum die Postbank die Kunden nicht über die gesetzlichen Fristen informiert, also insbesondere nicht darüber informiert, dass die Anmeldungen zur HV bis zum 4.5. bei VW vorliegen müssen. Stattdessen setzt die Postbank mit dem 28.04. eine eigene Frist und erweckt den Eindruck, diese sei durch VW gegeben. Wozu genehmigt sich die Postbank 6 Tage? Werden die Anträge per Postkutsche von Buxtehude nach Wolfsburg transportiert?

Unklar ist, warum mein im Postbank Finanzcenter erteilter Auftrag zunächst nicht bearbeitet wurde. Am 5.5., also nach Ablauf der gesetzlichen Frist, hat die Postbank Köln dann ein Schreiben an mich produziert, aber nicht verschickt. Dieses Schreiben muss (per Postkutsche?) nach München vagabundiert sein. Dort hat die Postbank München dann am 16.5., also nach der Hauptversammlung, ein weiteres Schreiben an mich produziert – und beide Schreiben in einem Umschlag an mich verschickt.

In diesen Schreiben behauptet die Postbank, sie könne nach dem 28.04. eingehende Kartenbestellungen nicht bearbeiten. Und sie erweckt erneut den Anschein, diese Frist sei von VW als Anmeldeschluß gesetzt.

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