Trickserei bei VW Hauptversammlung

Hans Dieter Pötsch gab 2016 als Leiter von Volkswagens Hauptversammlung eine anschauliche Demonstration seiner Trickkiste.

Die Welt fragte sich 2016, wie VW so dreist und so dumm und so wider den gesunden Menschenverstand bei der Erhebung von Daten zum Schadstoffausstoss seiner Autos tricksen konnte.

Und da beschliesst Pötsch den Verzicht auf die Stimmabgabe als Wahlstimme gegen den Antrag zu werten, ihn als Versammlungsleiter abzuwählen. Er nennt dieses Vorgehen „umgekehrtes Subtraktionsverfahren“. Offenkundig hat er sich dieses Verfahren nicht ausgedacht – es muss irgendwo im Aktienrecht verankert sein.

Es wird bestimmt Situationen geben, wo dieses Verfahren seine Berechtigung hat. Aber in diesem Zusammenhang, wo Pötsch’s Eigeninteresse so stark ausgeprägt war, schien es mir vollkommen unangemessen.

Deshalb schrieb ich noch während der Hauptversammlung einen ziemlich harschen Beitrag, in dem ich die Verwendung des „umgekehrten Subtraktionsverfahrens“ als Manipulation bezeichnete, die dreist, dumm und wider den gesunden Menschenverstand wie der VW-Dieselbetrug. Mittlerweile, im November 2022, ist mir bewußt, dass die Methode wohl gängige Praxis ist.

Im HV MAGAZIN 04/2018 steht hierzu: „Beim Subtraktionsverfahren werden typischerweise in einem Sammelgang die Stimmen gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung eingeholt. Aktionäre, die den Vorschlägen der Verwaltung inhaltlich zustimmen, geben keine Stimme ab.“ „[es kann] erwogen werden,  […] im umgekehrten Subtraktionsverfahren mit Einsammlung der Ja-Stimmen abzustimmen.“

Die Abstimmung lief so ab, dass Pötsch eine Karte im Stimmenblock als Zustimmung zu dem Antrag von Manfred Klein definierte, Herrn Pötsch als Versammlungsleiter abzuwählen. Eine andere Karte wurde von ihm als Enthaltung definiert. Aktionären, die versehentlich oder absichtlich keine Stimmkarte in die transparenten Plastikboxen einwarfen, die durch den Versammlungsraum getragen wurden, wurde eine Ablehnung des Antrags und damit eine Zustimmung zu Pötsch als Versammlungsleiter unterstellt.

Das bedeutet, der Versammlungsleiter hatte zwei Verfahren zur Wahl, mit denen er den erwartbaren Messfehler (versehentlich nicht eingeworfene Stimmkarten) nach seinem Gutdünken dem von ihm bevorzugten Abstimmungsergebnis zuordnen konnte. Klingt verrückt, ist aber so. Da liegt das Problem wohl mehr beim Aktienrecht als beim Versammlungsleiter.

VW hat folgende Abstimmungsergebnisse veröffentlicht (Quelle):

Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass 45.463 Ja-Stimmen und 4.960.198 Enthaltungs-Stimmen abgegeben wurden. Die Nein-Stimmen sind dagegen aus der Präsenz errechnet, also aus der Summe der Stimmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung in den Räumen der Hauptversammlung anwesend waren. In der Summe von 272.625.645 Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden scheinen die 4.960.198 Enthaltungs-Stimmen nicht enthalten zu sein. Aber das ist nur meine persönliche Spekulation. Wer bitte soll diese Logik nachvollziehen können?

(letzte Änderung: 06.11.2022)

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