Drohnenopfer sind unschuldig

Die Menschen, die durch Drohnen ohne rechtskräftige Verurteilung exekutiert wurden und werden sind unschuldig, per definitionem. Wer das abstreitet, der sollte sich mit dem rechtsstaatlichen Konzept der Unschuldsvermutung auseinander setzen. Wer einen Beschuldigten ohne eine rechtskräftige Verurteilung exekutiert ermordet einen Unschuldigen.

Die Nazis haben das vorgemacht. Sie haben eine komplette Religionsgruppe monströser Verbrechen beschuldigt und ihre Angehörigen zu Millionen exekutiert. Die ermordeten Opfer des Holocaust sind deshalb per Definitionem unschuldig.

Es ist vollkommen müssig darüber nachzudenken, inwieweit ein bestimmtes Opfer des Holocaust tatsächlich Teil einer ominösen Weltverschwörung war, oder inwieweit andere Beschuldigungen zutreffend waren. Der Akt der Exekution ohne rechtskräftige Verurteilung schreibt die Unschuld fest. Ebenso müssig ist es darüber nachzudenken, ob die Beschuldigungen gegen ein bestimmtes Opfer des Drohnenterrors tatsächlich zutreffend waren.

Unterschiede zwischen den Massenexekutionen durch die Nazis und den aktuellen Massenexekutionen durch die USA:

  • Quantitativ: Die Nazis haben über einen kürzeren Zeitraum weit mehr Menschen exekutiert.
  • Qualitativ: Während die Nazis relativ effizient und zielgerichtet exekutierten, ist der Drohnenterror ineffizient und wenig zielgerichtet. Auf einen exekutierten Beschuldigten kommen ggf. mehrere exekutierte Unbeteiligte.

Der ehemalige Präsident der USA, Jimmy Carter, hat sich im Juni 2012 auf der Meinungsseite der New York Times zur unbekannten Zahl der getöteten Unbeteiligten kritisch geäußert: „We don’t know how many hundreds of innocent civilians have been killed in these attacks, each one approved by the highest authorities in Washington. This would have been unthinkable in previous times.“

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