Flüchtlingspolitik

Die Flüchtlingspolitik des George W. Bush hat mit seinen illegalen Angriffskriegen unter anderem rund 1 Million Iraker zu Flüchtlingen gemacht.

Die Flüchtlingspolitik des George W. Bush war sicherlich weniger verheerend als diejenige des Herrn Hitler, der zig Millionen Menschen zu Flüchtlingen machte. Und sie erreichte Europa nur verzögert. Zu den durch Bushs Überfälle auf Afghanistan und den Irak bedingten Flüchtlingen kamen ab 2011 Flüchtlinge aus Syrien und führten bei dem einen oder anderem 2015 zur Wahrnehmung einer „Flüchtlingskrise“.

Zu George W. Bushs Helfern gehörte auch Angela Merkel. Denn die machte sich 2003 für die Flüchtlingspolitik des George W. Bush stark. Sie hatte sich dem Narrativ angeschlossen, der Irak stelle eine Bedrohung dar, und Bush darin bestärkt, dass der völkerrechtswidrige Überfall auf den Irak eine Option sei (Berichterstattung im Spiegel, Originalquelle: Washington Post.)

Folgendes Bild soll daran erinnern, dass völkerrechtswidrige Angriffskriege keine gute Idee sind. Und es soll daran erinnern, dass Menschen nicht zum Vergnügen flüchten. Flucht ist kein anderes Wort für Urlaub.

angelsächsischer Staatsterror

zerstörtes Hamburg

Ungewollte Flüchtlingspolitik?

Es mag sein, dass die Flüchtlingsströme nicht von Bush und seinen Spießgesellen vorhergesehen wurden. Es mag eine Überraschung gewesen sein, dass die Zerstörung eines despotischen aber funktionierenden Regimes für Chaos in der Region sorgte. War der Hauptzweck des Kriegs eine Waffenschau im Irak? Sollten unter realen Kampfbedingungen der Welt die wichtigsten US-amerikanischen Exportprodukte im Einsatz vorgeführt werden? Eine Erklärung ist so unplausibel wie die andere. Ich bin jedenfalls kein Anhänger der Theorie, dass die USA vorsätzlich Flüchtlingsströme Richtung Europa provozierten, um den wirtschaftlichen Wettbewerber EU zu destabilisieren. Das klingt doch nach einer besonders abwegigen Verschwörungstheorie.

Welche wirtschaftlichen Gründe mag es für den Überfall auf Afghanistan gegeben haben? Der Bau der Turkmenistan-Afghanistan-Pakistan-Pipeline? Schwer vorstellbar. Legitime Gründe wohl eher nicht. „Dieser Krieg ist illegal“ erklärte der Völkerrechtler Francis Boyle bereits 2001 im Interview mit Spiegel online.

Die Kriege sind das Problem

Mich verblüfft, wie Mitbürger eine „Flüchtlingskrise“ wahrnehmen und völlig losgelöst von den ursächlichen Kriegen betrachten können. Wenn sie Flüchtlinge ablehnen ohne sich für unsere Mitverantwortung an den Fluchtursachen zu schämen.

Eine Folge illegaler Kriege

Ausgerechnet rot/grün führte Deutschland zum ersten Mal nach 1945 in den Krieg – in den völkerrechtlich fragwürdigen Angriff der NATO auf Jugoslawien. (Siehe hierzu „Der Staat Jugoslawien stand dem strategischen Entwurf der USA im Wege“ auf heise.de)

Und rot/grün gewährte dann 2003 den USA für ihren illegalen Angriffskrieg gegen den Irak logistische Hilfe. Nachdem Schröder sich öffentlich gegen diesen Angriffskrieg ausgesprochen hatte. Auch wenn er kaum diskutiert wird, war der Deutsche Beitrag in diesem Krieg keine Bagatelle.

Das Bundesverwaltungsgericht zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Irakkriegs

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2005 über einen Soldaten zu urteilen, der sich 2003 in Gewissensnot sah, weil er befürchtete Beihilfe für einen illegalen Angriffskrieg zu leisten. Das Gericht hat den Soldaten freigesprochen. Und eine eigene Rechtsauffassung dargelegt, die der Sicht des Soldaten zustimmt. Sprich das Gericht hat nicht dargelegt, dass der Angriff auf den Irak zwar legal gewesen war, aber der Soldat aus guten Gründen befürchten konnte, er wäre es nicht gewesen. Nein, das Bundesverwaltungsgericht nahm die Rechtsauffassung (oder Vorwände) der US-Amerikaner, Briten und sonstigen Willigen auseinander und widerlegte sie. Und es nahm die Rechtsauffassung (oder Vorwände) der Bundesregierung auseinander und widerlegte sie. Das ist ein zwar schwer zu lesender aber inhaltsreicher Hammer! Nachzulesen im BVerwG, Urteil vom 21.06.2005 – 2 WD 12.04 ⌈ECLI:DE:BVerwG:2005:210605U2WD12.04.0⌋

Das Bundesverwaltungsgericht stellte unter anderem fest:

  • „Ein gegen die UN-Charta verstoßender Angriffskrieg eines NATO-Staates kann mithin selbst durch die Ausrufung des „NATO-Bündnisfalles“ nicht zum Verteidigungskrieg werden.“
  • „Gegen diesen Krieg bestanden und bestehen gravierende völkerrechtliche Bedenken“
  • „Gegen die von den Regierungen der USA und des UK am 20. März 2003 eingeleiteten offensiven militärischen Kampfhandlungen gegen den Irak bestanden bereits damals gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht.“
  • „Für einen Krieg gegen den Irak konnten sich die Regierungen der USA und des UK entgegen der von ihnen bei Beginn der Kampfhandlungen in förmlichen diplomatischen Noten an den UN-Sicherheitsrat zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung(en) auf keine sie ermächtigende Resolution(en) des UN-Sicherheitsrates nach Art. 39 und 42 UN-Charta stützen.“
  • „Für die Ermittlung dessen, was der UN-Sicherheitsrat in einer solchen Resolution beschlossen hat, ist aber nicht entscheidend, was sich Regierungsbeauftragte bei der Beratung und Beschlussfassung im UN-Sicherheitsrat ‚gedacht’ haben. Vielmehr kommt es darauf an, was im Text der verabschiedeten Resolution seinen Niederschlag gefunden hat.“
  • „Für die im Frühjahr 2003 begonnenen militärischen Kampfhandlungen gegen den Irak konnten sich die Regierungen der USA und ihrer Verbündeten auch nicht auf Art. 51 UN-Charta berufen.“
  • „Gegen die völkerrechtliche Zulässigkeit ⌈der deutschen⌋ Unterstützungsleistungen bestehen gravierende rechtliche Bedenken, die der Sache nach für den Soldaten Veranlassung waren, die Ausführung der ihm erteilten beiden Befehle zu verweigern, weil er sonst eine eigene Verstrickung in den Krieg befürchtete.“
  • „In ⌈einer dem Gericht zur Folge relevanten Aggressionsdefinition⌋ heißt es, dass als ‚Angriffshandlung’ im Sinne des Art. 39 UN-Charta unter anderem folgende Handlung anzusehen ist:
    ‚Die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen.‘“

Fazit

Deutschlands Kriege im 20. Jahrhundert hatten die Deutschen in ein Volk von Flüchtlingen verwandelt. Man hätte erwarten sollen, dass sich der einfache Zusammenhang eingeprägt hätte: Krieg bewirkt Flüchtlinge. Aber anscheinend haben wir nur gelernt, auf der Seite der Gewinner zu sein. So dass wir Deutschen uns nicht mehr in der Rolle der Flüchtenden wiederfinden.

Aber immerhin: Die deutsche Justiz hat anscheinend dazugelernt seit Roland Freisler, Hans-Joachim Rehse und Ende der 60er Rehses Freispruch durch das Landgericht Berlin. Das wäre immerhin ein Grund zu Hoffnung.

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