Armenien-Resolution

Wer in der Bundesrepublik vom Armenier-Genozid spricht, darf vom deutschen Völkermord an den Herero und Nama nicht schweigen.

Diese klaren Worte des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert vom Juli 2015 bringen es auf den Punkt. Der zweiseitige Gastbeitrag auf Zeit.de von Norbert Lammert ist höchst lesenswert und immer noch aktuell. Offensichtlich konnte Lammert sich nicht durchsetzen. An Stelle eine sinnvolle und notwendige Debatte über den Völkermord an den Herero und Nama zu führen, befasste sich der Bundestag mit der Armenien-Resolution.

Der Historiker Jürgen Zimmerer spricht in einem Interview auf spiegel.de der Armenien-Resolution nicht den Sinn ab, aber er  argumentiert, dass zuerst der deutsche Völkermord an den Herero und Nama Thema hätte sein sollen.

Falls der Bundestag sich zukünftig mit dem Völkermord an den Herero und Nama befassen sollte, hätte ich folgende Fragen:

  • Hatten die Parlamentarier seinerzeit die Möglichkeit, die Mittel für das koloniale Abenteuer zu blockieren, und dadurch möglicher Weise den Völkermord zu verhindern?
  • Hatten sie die Möglichkeit, die Mittel für die Hochrüstung der Flotte zu blockieren, und dadurch möglicher Weise den 1. Weltkrieg abzuwenden?

Als 1904 das Massaker im heutigen Namibia begann, war das Reichstagsgebäude gerade 10 Jahre alt. Und die Befugnisse des Parlaments bezogen sich insbesondere auf den Haushalt des Reiches. Ich stelle mir den Tatort Reichstag höchst spannend vor.

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